12.04.2020
Der Bund hat beschlossen, Sonderzahlungen an Beschäftigte als Anerkennung der Leistungen in der Corona-Kriese bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei zu stellen. Achtung - hierunter fallen die nicht vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld!