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Wirtschaftsprüfung

Was der Jahresabschluss zusätzlich leisten kann? Ob prüfungspflichtige mittelgroße und große Gesellschaften oder nicht prüfungspflichtige Unternehmen – ein vom Spezialisten geprüfter Jahresabschluss bietet sich für alle an. Durch ihn ist es unseren Experten möglich, all Ihre Chance und Potenziale aufzuspüren. Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen! Unsere Spezialisten der mercurius gmbh sowie der aditum gmbh stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 

Checkliste im Kopf – Zukunft im Sinn

Prüfungen sind Pflichtveranstaltungen – und als notwendiges Übel werden sie selbst dann angesehen, wenn man sich ihnen ganz freiwillig unterzieht. Das liegt in der Natur der Sache – könnten wir sagen. Tun wir aber nicht: Die Jahresabschlussprüfung ist für uns eines der zentralen Instrumente, um Zukunftspotenziale neu zu entdecken. Wir nehmen die Pflicht der ausführlichen Analyse zum Anlass, daraus weiteren wertvollen Nutzen zu ziehen: die Optimierung von Unternehmensabläufen, das Entdecken wirtschaftlicherer Methoden und den Ansatz zur frühzeitigen Planung zukünftiger Geschäfts- und Wachstumsphasen.

Potenziale erkennen, Vorsprung ausbauen

Aber unser Team kann noch mehr! Wir  prüfen nicht nur den Jahresabschluss für Sie, sondern stellen Ihnen auch alle Informationen und Eindrücke zur Verfügung. Dank unseres langjährigen Know-hows lassen sich im Zuge der Prüfungsarbeiten zum Jahresabschluss oftmals Potenziale für die Stärkung Ihres Unternehmens finden und umsetzen.

Was leistet eine freiwillige Prüfung?

Die freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein  testierter Jahresabschluss von hohem Wert sein. Aber eine intensive Prüfung durch unser Team kann auch ungeahnte Verbesserungspotenziale zum Vorschein bringen.

Jetzt Potenziale entdecken: Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihren Beratungsbedarf mit. Wir machen Ihnen gerne ein passgenaues Angebot.

Unser Angebot, gerne auch maßgeschneidert

  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS-Prüfung auch von kapitalmarktorientierten Unternehmen nach § 319 a HBG
  • Konzernabschlussprüfungen
  • Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Prüfungen nach dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG)
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungs- und Umwandlungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • Prüfung von Verwendungsnachweisen
  • Prüfung gemäß Interreg Deutschland-Danmark (Interreg 5a)
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