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Corona- Krise / Rückzahlung Umsatzsteuersondervorauszahlung

30.03.2020

Das Finanzministerium SH teilt mit, dass es nicht beanstandet werde, wenn die USt-Sondervorauszahlung für 2020 auf Antrag auf „Null“ herabgesetzt wird, sofern der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen zu sein

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