23.04.2020
Es wurden wesentliche Anpassungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds vorgenommen. Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020* durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die IB.SH hat ihren FAQ aktualisiert und den Antragsvordruck überarbeitet. Beide Unterlagen finden Sie ab sofort auf der IB.SH Website zum Download.