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Corona-Krise / IB.SH: Anpassungen beim Mittelstandssicherungsfonds

23.04.2020

Es wurden wesentliche Anpassungen im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds vorgenommen. Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020* durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Die IB.SH hat ihren FAQ aktualisiert und den Antragsvordruck überarbeitet. Beide Unterlagen finden Sie ab sofort auf der IB.SH Website zum Download.

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

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